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Interesse an einer Photovoltaik-Anlage?

Dabei gilt es, einige organisatorische & technische Regeln zu beachten, um die sichere Strom-Versorgung für die Allgemeinheit zu gewährleisten. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten, die Ihnen helfen können, die passende Entscheidung für Ihre eigene Anlage zu treffen.

Tarife Einspeisung

Hier im Überblick die aktuellen Einspeise Tarife:

Jänner 2026 9,284 ct/kWh Preis gem.
§ 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG
Marktpreis gemäß § 41 Abs. 1 ÖSG abzgl. Aufwand Ausgleichsenergie
Dezember 2025 9,625 ct/kWh Preis gem.
§ 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG
Marktpreis gemäß § 41 Abs. 1 ÖSG
November 2025 9,625 ct/kWh Preis gem.
§ 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG
Marktpreis gemäß § 41 Abs. 1 ÖSG
Oktober 2025 9,458 ct/kWh Preis gem.
§ 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG
durchschnittlich mengengewichteter
Day-Ahead-Stundenpreis

Der zu vergütende Abnahmepreis der elektrischen Energie stellt das mengengewichtete Monatsmittel aus den an der Strombörse gehandelten Day-Ahead-Stundenpreisen gemäß § 41 Abs 2a iVm § 13 Abs 3 Ökostromgesetz – ÖSG 2012 dar. Dieser wird monatlich und im Nachhinein ermittelt: Marktpreis (oem-ag.at). Zusätzlich wird ein 5 % Bonus auf diesen Abnahmepreis vergütet.Für den oben errechneten Abnahmepreis gilt eine Ober- und Untergrenze. Die Obergrenze liegt beim von der E-Control quartalsweise veröffentlichten Marktpreis gemäß § 41 Abs 1 Ökostromgesetz – ÖSG 2012, die Untergrenze bei 60 Prozent dieses Marktpreises. Dieser Marktpreis wird von der Regulierungsbehörde E-Control am Ende eines Quartals für das nächste Quartal ermittelt (vgl. https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis). Der Marktpreis wird in €/MWh angegeben. Für die Umrechnung in ct/kWh ist der dort angegebene Betrag durch 10 zu dividieren.

Hinweis zur Berechnung

Der zu vergütende Abnahmepreis der elektrischen Energie stellt das mengengewichtete Monatsmittel aus den an der Strombörse gehandelten Day-Ahead-Stundenpreisen gemäß § 41 Abs 2a iVm § 13 Abs 3 Ökostromgesetz – ÖSG 2012 dar. Dieser wird monatlich und im Nachhinein ermittelt: Marktpreis (oem-ag.at). Zusätzlich wird ein 5 % Bonus auf diesen Abnahmepreis vergütet.Für den oben errechneten Abnahmepreis gilt eine Ober- und Untergrenze. Die Obergrenze liegt beim von der E-Control quartalsweise veröffentlichten Marktpreis gemäß § 41 Abs 1 Ökostromgesetz – ÖSG 2012, die Untergrenze bei 60 Prozent dieses Marktpreises. Dieser Marktpreis wird von der Regulierungsbehörde E-Control am Ende eines Quartals für das nächste Quartal ermittelt (vgl. https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis). Der Marktpreis wird in €/MWh angegeben. Für die Umrechnung in ct/kWh ist der dort angegebene Betrag durch 10 zu dividieren.

Netzkapazitäten

Im Folgenden können Sie für das Netzversorgungsgebiet der Hall AG anhand von vier Teilkarten (Hall, Absam, Mils und Volders) einsehen, wo es noch verfügbare Netzanschlusskapazitäten gibt und wo es zu Einspeisebeschränkungen (orange Bereiche) bis hin zu einer Nulleinspeisung kommt (rote Bereiche). Sie können auf die Karte hineinzoomen mit Taste „Strg“ und “+“

FAQs Photovoltaik

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