Sommer-Tarif (SNAP)
Der neue Sommer-Tarif für das Stromnetz
In unserem Netzgebiet werden Smart Meter schrittweise bis 1. Jänner 2027 auf die gesetzlich vorgesehene 15-Minuten-Messung umgestellt. Diese Anpassung bildet die Grundlage für den neuen Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)
Die Umstellung erfolgt gestaffelt. Ob ihr Stromzähler bereits umgestellt wurde, können Sie jederzeit in unserem Webportal unter https://kundenportal.hall.ag/ einsehen. Sie können dort auch jederzeit selbständig die Umstellung des Zählers auf 15-Minunten-Auslesung durchführen.
Vorteil vom NEUEN Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)
Mit dem neuen Sommertarif profitieren Sie von reduzierten Netzkosten, wenn Sie Strom gezielt zu Zeiten hoher Solarstromerzeugung nutzen.
- Zeitraum: 1. April bis 30. September
- Uhrzeit: täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr
- Vorteil: rund 20 % geringere Netzgebühren (Arbeitspreis)
- Gültig für: Kundinnen und Kunden der Netzebene 7
Die technische Voraussetzung dafür ist die aktive Umstellung des Zählers auf 15-Minuten-Messung.
Mehr Transparenz durch die 15-Minuten-Messung
Mit der verfeinerten Messerfassung auf 15-Minuten-Basis erhalten Sie über unser Kundenportal detailliertere Einblicke in Ihren Stromverbrauch.
- Ihren Verbrauch detailliert nachvollziehen
- Verbrauchsspitzen erkennen
- Einsparpotenziale identifizieren
- Lastverschiebungen gezielt planen
Insbesondere bei Anwendungen wie Wärmepumpen oder E-Mobilität ergeben sich zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten.
Widerspruch (Opt-Out) möglich
Sie haben das Recht, der Speicherung und Übermittlung von Viertelstundenwerten zu widersprechen (Opt-Out), sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Bitte beachten Sie: Bei einem Opt-Out steht Ihnen der günstige Sommer-Nieder-Arbeitspreis nicht zur Verfügung. Ein Opt-Out ist aus gesetzlichen Gründen bei folgenden Fällen NICHT möglich bei:
- Nutzung eines dynamischen Tarifs
- Betrieb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge
- Nutzung einer Wärmepumpe
- Betrieb eines stationären Energiespeichers
- Vorhandener Einspeiseanlage (z.B. Photovoltaik)
- Teilnahme an gemeinsamer Energienutzung (Energiegemeinschaft)
Wichtiger Hinweis: Bei allen oben angeführten Typen von Kundenanlagen haben wir die Stromzähler bereits für Sie auf 15-Minuten-Auslesung umgestellt. Ebenfalls bereits von uns umgestellt wurden größere Verbrauchsanlagen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 5.000 kWh pro Jahr. Alle sonstigen Anlagen sind durch die Kunden selbst aktiv über das Kundenportal umzustellen, um sofort den Vorteil des günstigeren SNAP-Tarifs zu erhalten.
Ihre gesetzliche Meldepflicht
Bitte melden Sie folgende Anlagen an den Netzbetreiber:
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Wärmepumpen
- Stationäre Energiespeicher
- Einspeiseanlagen (z. B. Photovoltaik)
Die Meldung kann einfach über den Kundenservice bzw. unter www.hall.ag erfolgen. Datenschutz Ihre Messdaten werden ausschließlich gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet, verschlüsselt übertragen und nur für Netzbetrieb sowie Abrechnungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.